Long story - no short
(Pkt. 1) Google Analytics 4 & (Pkt. 2) Cookie-Banner
Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs wurde Google Universal Analytics (kurz Google Analytics) als "nicht DSGVO-konform“ eingestuft. Die Begründung: Nutzerdaten werden außerhalb der EU gesendet und gespeichert.
Die Lösung hierfür ist das neue "Google Analytics 4", welches das Gleiche und ein klein wenig mehr wie Google Universal Analytics kann. Laut Google ist Analytics 4 DSGVO-konform, weil z. B. IP-Adressen nur während der Navigation sichtbar sind und danach automatisch gelöscht werden. Außerdem registriert Google Analytics 4 nicht den genauen Aufenthaltsort des Nutzers, sondern nur eine weitläufigere Zone. Auch diese Daten, zusammen mit z. B. dem verwendeten Browser oder Gerät (Smartphone, Marke, Modell etc.) können auf Wunsch unterbunden werden.
Um Anzeigen durch das Nichteinhalten der DSGVO sowie Privacy Anzeigen von „böswilligen“ Nutzern aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir die Umstellung, die wir für unsere Kunden umsetzen würden.
Der dazu passende Cookies-Manager samt Cookies-Banner ist in der jährlichen Bakehouse Lizenz bereits enthalten. Der Cookies-Manager scannt dabei in regelmäßigen Abständen nach neuen Cookies und listet diese in einem vorgeschalteten Hinweis übersichtlich auf. Nutzer:innen können im Anschluss DSGVO-konform über den Cookie-Banner selbst bestimmen, ob und welches Tracking-Cookies sie zulassen wollen oder nicht.