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DSGVO Update der Website

Liebe Jasmin,

rund um das Thema DSGVO sind wieder einige E-Mails, Urteile und Beschlüsse im Umlauf, die verständlicherweise für Unruhe sorgen. Da diese zum Teil ihre Berechtigung haben, sollten sie nicht ignoriert, sondern überprüft und behoben werden. Damit sind wir beim Thema dieser E-Mail ankommen.

 
 

Long story short

(Pkt. 1) Google Universal Analytics (kurz Google Analytics) ist nicht mehr DSGVO-konform; (Pkt. 2) der Cookie Banner auf der Website muss dem User erlauben, abzulehnen; (Pkt. 3) sämtliche Schriften und Videos, die in einer Website zum Einsatz kommen, dürfen nicht von amerikanischen Servern aufgerufen werden (E-Mail der WKO und TVB-Verbände).

Unsere Lösung: Einmaliger DSGVO-Check der Website und Behebung der Punkte, die zu gerichtlichen Schritten und Klagen führen können.

Bitte um ein schriftliches OK, wenn wir das DSGVO-Update durchführen sollen, da dieses mit Aufwand verbunden ist.

OK - BITTE UMSETZEN

Long story - no short

(Pkt. 1) Google Analytics 4 & (Pkt. 2) Cookie-Banner

Laut einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs wurde Google Universal Analytics (kurz Google Analytics) als "nicht DSGVO-konform“ eingestuft. Die Begründung: Nutzerdaten werden außerhalb der EU gesendet und gespeichert.

Die Lösung hierfür ist das neue "Google Analytics 4", welches das Gleiche und ein klein wenig mehr wie Google Universal Analytics kann. Laut Google ist Analytics 4 DSGVO-konform, weil z. B. IP-Adressen nur während der Navigation sichtbar sind und danach automatisch gelöscht werden. Außerdem registriert Google Analytics 4 nicht den genauen Aufenthaltsort des Nutzers, sondern nur eine weitläufigere Zone. Auch diese Daten, zusammen mit z. B. dem verwendeten Browser oder Gerät (Smartphone, Marke, Modell etc.) können auf Wunsch unterbunden werden.

Um Anzeigen durch das Nichteinhalten der DSGVO sowie Privacy Anzeigen von „böswilligen“ Nutzern aus dem Weg zu gehen, empfehlen wir die Umstellung, die wir für unsere Kunden umsetzen würden.

Der dazu passende Cookies-Manager samt Cookies-Banner ist in der jährlichen Bakehouse Lizenz bereits enthalten. Der Cookies-Manager scannt dabei in regelmäßigen Abständen nach neuen Cookies und listet diese in einem vorgeschalteten Hinweis übersichtlich auf. Nutzer:innen können im Anschluss DSGVO-konform über den Cookie-Banner selbst bestimmen, ob und welches Tracking-Cookies sie zulassen wollen oder nicht.

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(Pkt. 3) Schriften und Videos

Bei der Einbindung von Google Fonts aber auch anderen Fonts welche auf Servern außerhalb der EU gehostet werden (unter einem Font versteht man eine Schriftdatei auf dem Computer oder auf verbundenen Geräten; d. Red.) passiert eine unzulässige Datenweitergabe personenbezogener Daten in die USA und ist somit DSGVO-widrig.

Das selbe Problem betrifft auch die Einbindung von Youtube/Vimeo Videos via iFrames in die Website. Hier wird aktuell ein Feature ausgerollt welches natürlich vollständig mit unserem Cookie-Popup kompatibel ist.

Unser lieber "Datenschutz Didi" erklärt dir in diesem Video was genau los ist: https://youtu.be/-pJPVgTNxwk

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OK - BITTE UMSETZEN


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