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Informationen zum Barrierefreiheitsgesetz

Illustration von einem großen Handy mit einer barrierenfreien Website und einer blinden Frau daneben

Geschätzte Geschäftsleitung,

am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Das bedeutet: Bestimmte Unternehmen im B2C-Bereich müssen ihre Websites barrierefrei gestalten. 

Die Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den Unternehmen selbst. Wer konkret betroffen ist, lest ihr ein Stück weiter unten.

Wir wissen, dass das Unsicherheiten mit sich bringt – deshalb unterstützen wir euch auf Wunsch mit einem klaren Fahrplan und Umsetzungsschritten sowie unserer Expertise.

 
 

Wer muss seine Website barrierefrei haben?

  • Unternehmen, die aktiv Produkte oder Dienstleistungen an Endkundinnen und -kunden (B2C) anbieten. Z. B. Hotels, Webshops, Handels-Betriebe mit einer Onlinebuchung (Skiverleih, Bikevereleih etc.) Dienstleister.
  • Ausgenommen sind Kleinunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeitende beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme unter 2 Mio. Euro haben.

Mehr Informationen über das Thema findest du in unserem Blog-Beitrag auf unserer Website.

Illustration von einer Frau im Rollstuhl hält ein Handy in der linken Hand

Deine Website muss gemäß den oben angeführten Kriterien barrierefrei sein?

So gehts weiter - vom Check-up bis zur finalen Umsetzung:

Schritt 1: Check-up der Website: Wenn du möchtest, prüfen wir eure Website mit der offiziellen Checkliste (nach Vorgaben zur Umsetzung der europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie (EU) 2019/882), integrieren das neue Bakehouse Barrierefreiheit-Widget und erstellen die erste Version der erforderlichen Barrierefreiheitserklärung.

Schritt 2: Umsetzung der Barrierefreiheit: Wir führen alle laut Checkliste erforderlichen Anpassungen durch. Dieser Schritt erfolgt nach dem Abschluss von Schritt 1 und nach Rücksprache mit dir.

Dafür benötigen wir einen aktiven Auftrag. Über die Kosten und alles Weitere informieren wir dich gerne vorab unverbindlich und persönlich.

Check-Up & Angebot anfordern
 
 

Das Thema betrifft dich nicht? Bist du sicher? Barrierefreiheit ist kein Trend, sondern Zukunft. Sei mit dabei, werde zum Vorbild und mach deine Website fit für alle!

Fairness trifft auf neue Reichweite, größere Zielgruppen und frische Marktpotenziale – ein echtes Win-Win!

Das Bakehouse Barrierefreiheits-Widget macht deine Website für alle einfacher und zugänglicher – mit vielseitigen Anpassungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Gerne auf unserer Website ausprobieren und testen.

 
Mockup vom Bakehouse Barrierefreiheits-Widget
Illustration von einem Mann der in seinem Büro vor dem Laptop sitzt und lacht

Du willst es ganz genau wissen?

Auf der Website der WKO findest du alle Infos und Details zum Barrierefreiheitsgesetzt 2025. Hier geht's zu unserem Blog-Beitrag.



Kontakt

+43 5472 28034
hallo@werbezimmer.at

www.werbezimmer.at


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